Datenschutzberatung

Datenschutzberatung

Als Datenschutzbeauftragter (IHK) berate ich Sie in allen Fragen rund um die DSGVO


Seit die DSGVO im Mai 2018 zum Gesprächsthema wurde, rüsten sich immer mehr Unternehmer um dem vermeintlichen „Schreckgespenst“ Datenschutz Herr zur werden. Oft wird dabei übersehen, dass viele der gültigen Regelungen weder neu, noch kompliziert umzusetzen sind. Als IHK-geprüfter Datenschutzbeauftragter, helfe ich Ihnen dabei, die Regelungen so umfassend wie nötig, aber so pragmatisch wie möglich umzusetzen und erstelle für Sie ein Datenschutzkonzept, ein Verarbeitungsverzeichnis, eine Datenschutzerklärung sowie Standardtexte für die Kommunikation mit Kunden.

Auch wenn das Bundesdatenschutzgesetz einen Datenschutzbeauftragten erst ab einer MItarbeiterzahl von 10 Personen vorsieht, gelten spezielle Regelungen, die unter Umständen einen Datenschutzbeauftragten erforderlich machen (beispielsweise beim Umgang mit sensiblen Daten, wie Gesundheitsdaten oder dem Einsatz einer Videoüberwachung). Was oft vergessen wird: auch wenn Sie keinen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, so sind Sie doch verpflichtet die Datenschutzbestimmungen im gleichen Maße einzuhalten!